Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Beratung, Vermittlung und Projektbegleitung · Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Fusion Design – Sebastian Jax, Thurnsdorf 8, 4300 St. Valentin, Österreich, E-Mail: fusiondesign-pool@outlook.com (nachfolgend „Fusion Design“), und ihren Kunden über Beratungs-, Vermittlungs- und Projektbegleitungsleistungen im Zusammenhang mit Edelstahlschwimmbecken.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Fusion Design ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Rolle von Fusion Design

Fusion Design ist Vertriebs- und Beratungspartner (Handelsagent) des Herstellers Poolinox (Q-Developments BV, Lokeren, Belgien). Fusion Design ist weder Hersteller noch Verkäufer der Schwimmbecken und erbringt keine Bau-, Montage- oder Installationsleistungen.

§ 3 Leistungen von Fusion Design

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. Auftrag. Er kann insbesondere umfassen: Erstberatung und Bedarfsanalyse, Vorauswahl von Beckentyp und Ausstattung, Einholung von Hersteller- und Partnerangeboten, Vorstellung geeigneter Partnerbetriebe, Termin- und Schnittstellenkoordination sowie Begleitung bis zur Übergabe.

Nicht Gegenstand der Leistungen sind insbesondere Statik, Einreich- und Ausführungsplanung, Bauleitung, Bauaufsicht sowie die Prüfung behördlicher Genehmigungen. Diese Leistungen sind durch befugte Fachleute (z. B. Baumeister, Statiker, Planer) zu erbringen.

§ 4 Vertragsschluss

Angebote von Fusion Design sind freibleibend. Ein Vertrag über die Projektbegleitung kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) zustande. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

§ 5 Honorar und Zahlung

Das Honorar für die Projektbegleitung wird im Angebot vereinbart. Für Verbraucher verstehen sich Preise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, für Unternehmer zzgl. Umsatzsteuer.

Zahlungen für das Becken sowie für Bau- und Montageleistungen leistet der Kunde direkt an den Hersteller bzw. die Partnerbetriebe. Fusion Design nimmt keine Zahlungen für fremde Leistungen entgegen.

§ 6 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Beratung erforderlichen Informationen (z. B. Maße, Einbausituation, Pläne) vollständig und richtig zur Verfügung und sorgt für erforderliche Genehmigungen.

§ 7 Gewährleistung

Für die eigenen Leistungen von Fusion Design gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gewährleistungs- und Garantieansprüche betreffend das Becken richten sich ausschließlich gegen den Hersteller, solche betreffend Bau- und Montageleistungen gegen den jeweiligen Partnerbetrieb. Fusion Design unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Abwicklung.

§ 8 Haftung

Fusion Design haftet für Schäden aus der eigenen Beratungs- und Koordinationstätigkeit bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden unbeschränkt. Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung zusätzlich mit der Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt.

Fusion Design haftet nicht für Mängel des Beckens, für Leistungen der Partnerbetriebe oder des Herstellers sowie für Angaben, die auf Herstellerunterlagen beruhen.

§ 9 Rücktrittsrecht für Verbraucher

Wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht Verbrauchern ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Fusion Design vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, ist im Fall des Rücktritts ein anteiliges Honorar für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen; nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt das Rücktrittsrecht.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung.

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Fusion Design ausschließlich zuständig.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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